Bei den Ausführungen in der Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg handelt es sich um reine Klarstellungen zu den Regelungen des DBA-Luxemburg. Bereits vor Anwendungsbeginn des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 gingen Luxemburg und Deutschland davon aus, dass bestimmte Einkunftsteile, die in Luxemburg nicht tatsächlich besteuert werden, unter die sog.…