Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Trier für Jürgen Weber, Friedbüschstraße 13, 54313 Zemmer
Aushang seit 20.06.2025
Finanzamt Trier für Grundstücksgemeinschaft Jürgen Weber und Gabriele Hambach, Friedbüschstr. 13, 54313 Zemmer
Aushang seit 18.06.2025
Finanzamt Trier für Stephen Gold, Soi Huay Nam Toh, 80/220 Moo 7, 83130PHUKET, THAILAND
Aushang seit 16.06.2025
Finanzamt Trier für Hristiyan Metodiev Eftimo und Vanesa Yordanowa Ivanova, Hofstraße 1, 54413 Beuren
Aushang seit 11.06.2025
Finanzamt Trier für Andy Liesenbein, 240, Route de Longwy, 4831RODANGE, LUXEMBURG
Aushang seit 06.06.2025