Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Trier für Sandra Coimbra Venancio, 29, Huelstrooss, 4980 RECKANGE-SUR MESS, LUXEMBURG
Aushang seit 09.10.2025
Finanzamt Trier für Raymond Alexander Goslitski und Kirsten Mariette Lina Boddaerd, Am Leukbach 7, 54439 Saarburg
Aushang seit 09.10.2025
Finanzamt Trier für Charles Arthur Marshall, Am Frankfurter Weg 7, 63150 Heusenstamm
Aushang seit 09.10.2025