Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Trier für Nimet Karadeniz, Anton-Engels-Straße 25, 50389 Wesseling
Aushang seit 17.09.2025
Finanzamt Trier für Prof. Sam Hoff-Konsbrück, Sonnenweg 12, 54441 Trassem
Aushang seit 15.09.2025
Finanzamt Trier für Davit Kasradze, Vasil Barnovi Str. 8App.42, 3700 RUSTAVI, GEORGIEN
Aushang seit 04.09.2025
Finanzamt Trier für Tekle Kakauridze, Tsereteli st 192, 4600 KUTAISI, GEORGIEN
Aushang seit 04.09.2025